Totalsperre der Staatsstraße 2164 nach Sommergewitter

Unglück hatte ein BMW-Fahrer am 28. Juli 2018 auf der Staatsstraße 2164 zwischen Lauterhofen und Brunn.

Nach hochsommerlichen Temperaturen zog am frühen Nachmittag ein starkes Gewitter mit teils heftigen Regenfällen über Lauterhofen. Gegen 14 Uhr schlug ein Blitz in eine große Fichte, welche sich in Hanglage am linken Fahrbahnrand der Staatsstraße 2164 befand, ein. Durch den heftigen Blitzeinschlag schleuderten Spitter aus dem Baumstamm in Richtung Fahrbahn und trafen hierbei auch den vorbeifahrenden 3er BMW, welcher durch einen 39jähren Fahrzeugführer gesteuert wurde. Hierdurch entstand nach Auskunft der Polizei Neumarkt ein Schaden in Höhe von ca. 3.000 Euro. Der Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.

Die Feuerwehren Lauterhofen und Brunn sicherten die Einsatzstelle ab und entfernten Teile des Baumes. Im Anschluss wurde die Straße noch gesäubert. Die Staatstraße 2164 musste für den Einsatz eine Stunde zwischen der Auffahrt zum Höhendorn und der Kläranlage komplett gesperrt werden.

Während des Einsatzes wurde die Feuerwehr Brunn kurz nach halb vier zu einem Folgeeinsatz am Brunner Berg (ebenfalls Staatsstraße 2164) entsendet, da dort aufgrund des vorherigen Starkregens das Bankette ausgespült wurde und der Kies auf die Fahrbahn gespült wurde.
Zur Sicherung des Straßenkörpers und Reinigung der Staatstraße musste der Verkehr hier einseitig an der Einsatzstelle vorbeigeleitet werden.

Die First Responder Lauterhofen unterstützen bei der Verkehrsabsicherung und standen bei der Baumfällung sowie während der Arbeiten mit der Motorsäge vorsorglich zur sanitätsdienstlichen Absicherung zur Stelle. 
Weitere Kräfte der Feuerwehr Lauterhofen wurden nicht benötigt, die besetzten Fahrzeuge (Mehrzweckfahrzeug und Wechsellader mit Abrollbehälter Logistik mussten nicht ausrücken.


Anmerkung:
Erneut hielten sich an beiden Einsatzörtlichkeiten nicht alle Verkehrsteilnehmer an die Zeichen und Anordnungen der Einsatzkräfte. Zeichen und Anordnungen der Einsatzkräfte dienen zum Schutz der Einsatzstellen.
Einsatzstellen der Feuerwehr müssen zum Schutz der Einsatzkräfte und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer entsprechend abgesichert werden - unvernünftige Autofahrer gefährden somit nicht nur sich sondern auch die ehrenamtlichen Kräfte.
Nach dem Gesetz über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen haben die Feuerwehren in Bayern an der Einsatzstelle die gleichen Befugnisse für verkehrsregelnde Maßnahmen wie sie die Polizei nach der Straßenverkehrsordnung innehat. Das Nichtbefolgen dieser Zeichen und Weisungen, stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.

 


Einsatzart Brand
Alarmierung ILS Regensburg
Einsatzstart 28. Juli 2018 14:44
Mannschaftstärke 20
Einsatzdauer 1 1/2h
Fahrzeuge MZF
WLF - lang
LF 16/12
GW-L2 - zuvor LF 8 schwer
First Responder
AB Logistik
Alarmierte Einheiten FF Brunn FF Lauterhofen Polizei Neumarkt Straßenmeisterei