THL 1 – Absperrmaßnahmen
Im Nachgang zu einem First Responder-/Rettungsdiensteinsatz wurden die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr Lauterhofen zu Absperrmaßnahmen in den Ortskern von Lauterhofen gerufen. Hierbei wurde, nach Rücksprache mit der Polizei, das Umfeld um den Marktplatz in Lauterhofen abgesperrt.
Leider musste bei diesem Einsatz festgestellt werden, dass erneut Schaulustige versuchten, sich über Absperrungen von Polizei und Feuerwehr hinwegzusetzen. Zugleich versuchten Personen die Einsatzstelle, trotz zuvor erteilten Platzverweisen, über Umwege Zutritt bzw. Einblick zur Einsatzörtlichkeit zu erlangen.
"Diese pietätlose und menschenverachtende Sensationsgier behindert nicht nur die Einsatzkräfte der Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und THW, sondern bringt eine erhebliche Missachtung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen oder verletzten Unglücksopfer zum Ausdruck.", so Rainer Nachtigall, bayerischer Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft im Rahmen der Einführung der Anti-Gaffer-Aktion "Shame On You"!.
Dieses Verhalten verstößt zugleich gegen Gesetzte (auszugsweise & nicht abschließend):
- Das Behindern von Einsatzkräften und das unbefugte Fertigen von Bild- oder Filmaufnahmen von Verunglückten sowie Toten stellt u.a. ein Vergehen nach § 201a Strafgesetzbuch dar und kann mit einer Freiheitsstraße von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
- Nach § 323c Strafgesetzbuch kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder Not nicht die erforderliche und zumutbare Hilfe leistet (unterlassene Hilfeleistung) oder Einsatz-/Rettungskräfte bei ihrer Arbeit am Unglücksort behindert.
- Personen welcher der Anordnung des Platzverweises nicht nachkommen, können zudem mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetzt belegt werden.
- Sollten sich Schaulustige trotz mehrmaliger Aufforderung nicht vom Einsatzort entfernen, kann dies zudem eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG darstellen, welche ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Bild: Absperrmaßnahmen durch das First Responder-Fahrzeug - im Hintergrund der Gerätewagen zur Absperrung der Zufahrt von der Lauterachstraße über die Pfalzgrafenstraße zum Marktplatz
-> § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs…“
-> § 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
-> Art. 16 PAG – Platzverweis durch die Polizei
-> Art. 24 BayFwG – Platzverweisung durch die Feuerwehr
-> § 113 OWiG – Unerlaubte Ansammlung
Video zur gemeinsamen Kampagne "Gaffen geht gar nicht" von DPolG, ADAC, Bayern3 und dem Bayer. Landesfeuerwehrverband aus dem Jahr 2019:
Einsatzart | Technische Hilfeleistung |
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Alarmierung | ILS Regensburg PEZ Oberpfalz |
Einsatzstart | 25. August 2023 15:55 |
Mannschaftstärke | 12 |
Einsatzdauer | 2 1/2 h |
Fahrzeuge | MZF |
GW-L2 - zuvor LF 8 schwer | |
First Responder | |
Alarmierte Einheiten | FF Lauterhofen RTW Neumarkt NEF Neumarkt First Responder Lauterhofen Polizei Neumarkt Kriminalpolizei Regensburg |