Kommandanten der FF Lauterhofen
Der Feuerwehrkommandant hat nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Aufgabe, für die Einsatzbereitschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen.
Er leitet die Einsätze nach Maßgabe des Art. 18 Bayer. Feuerwehrgesetzes sowie die Aus- und Fortbildung, ernennt zudem Mannschafts- und Führungsdienstgrade und berät die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes. Zur Bewältigung seiner umfangreichen Aufgaben hat der Kommandant einen Stellvertreter.
Die Kommandanten werden für 6 Jahre aus den Reihen der Feuerwehrdienstleistenden gewählt.