Leuchtpfeil auf dem Mehrzweckfahrzeug

29.08.2019
Erneute Investition in die Sicherheit der Feuerwehr Lauterhofen

Zum Schutz der Einsatzkräfte vor den Gefahren des Straßenverkehrs, als auch dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor den von Einsatzstellen ausgehenden Gefahren, dient der Leuchtpfeil auf dem Einsatzfahrzeug Florian Lauterhofen 11/1.
In Lauterhofen wird hiermit erneut in die Sicherheit ihrer Einsatzkräfte investiert. 

Der LED-Blinkpfeil, welcher gebraucht günstig erworben werden konnte, wurde in den letzten Tagen durch Mitglieder der Feuerwehr Lauterhofen auf dem Dach des Mehrzweckfahrzeuges installiert und getestet.

Durch die motorische Hebe- und Senkvorrichtung kann bereits während der Fahrt (Geschwindigkeit max. 80 km/h) die Lichtwarnanlage aufgeklappt und eingeschaltet werden. Durch die Lichtstärke bis zu maximal 2.200 cd (effektiv 1.500 cd) sind die LED-Leuchten auch am Tage für die Verkehrsteilnehmer sehr gut wahrnehmbar, ohne dass diese die Fahrzeugführer blenden. Der Blinkpfeil kann mit seinen 15 energieeffizienten Leuchtpfeilleuchten mit einem Durchmesser von je 22 cm (jeweils nur eine LED pro Leuchte) sowohl Pfeile nach links und rechts als auch ein Leuchtkreuz darstellen.

Der gebrauchte Leuchtpfeil LP15 aus dem Hause Nissen kann nun bei der Feuerwehr Lauterhofen z.B. als eigenständiges Verkehrswarngerät, als Vorwarner oder als Ergänzung zum Verkehrssicherungsanhänger (VSA) bei Einsätzen im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Vielen Dank an die freiwilligen Helfer, welche in den letzten Tagen das System auf dem Sprinter installierten.

Bericht zum Ausbau des Sprinters mit LED-Heckbaulichtbalken und Heckwarnbeklebung - LINK
Bericht zur Beschaffung des Verkehrssicherungsanhängers (VSA) - LINK
 
 
Hinweis / Ergänzungen aus RSA-Online (auszugsweise):
Blink- bzw. Leuchtpfeil
Zu den zusätzlichen Warnleuchten nach RSA zählen auch kleine Blinkpfeile. Diese Einrichtungen werden meist mit motorischer Hebe- und Senkvorrichtung angeboten.
Die Anlagen bestehen in der Regel aus 15 Leuchten, von denen üblicherweise 8 Stück den Blinkpfeil bilden. Die Warnleuchten haben (meist) einen Durchmesser von 180mm und zeigen Blinklicht (WL6).
Leuchtpfeil bei Gegenverkehr?
Der Einsatz des Leuchtpfeils auf Straßen mit Gegenverkehr ist umstritten, da befürchtet wird, dass Fahrzeugführer - vom Pfeil geleitet - gedankenlos in den Gegenverkehr fahren. Natürlich gibt es unter den Verkehrsteilnehmern Spezialisten, die Anlass für derartige Befürchtungen geben. Überträgt man den Sachverhalt aber auf Richtungsfahrbahnen (z.B. Autobahnen), dann würde der Leuchtpfeil einer Absperrtafel auch den gedankenlosen Spurwechsel fördern (ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten). In der Konsequenz dürfte man also nirgends Leuchtpfeile einsetzen. Die Regelung, dass derjenige, der das Hindernis auf seiner Seite hat, dem Gegenverkehr Vorrang gewähren muss (§ 6 StVO), wird durch den gelben Blinkpfeil genau so wenig aufgehoben, wie die Sorgfaltspflichten beim Wechseln von Fahrstreifen auf Richtungsfahrbahnen. Entsprechend ist das "Verbot" des Blinkpfeils nur bedingt nachvollziehbar - die Alternative (Blinkkreuz) verbietet sich jedoch, da dieses nur dem Einsatz auf dem Standstreifen vorbehalten ist.
Blink- bzw. Leuchtkreuz
Das Leuchtkreuz ist nur auf dem Seitenstreifen (Standstreifen) oder auf nicht befahrenen Fahrbahnteilen zu zeigen (z.B. auf Sperrflächen am Fahrbahnrand) - also überall dort, wo keine Fahrstreifenwechsel erforderlich sind.

Vollständige Ausführung unter: RSA-Online.de