Einweisung Brandmeldeanlagen

08.02.2019
Stefan Reindl wies die Aktiven ein

Die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Lauterhofen erhielten am 8. Februar eine theoretische und praktische Einweisung durch Stefan Reindl.

Eingegangen wurde hierbei auch auf die Entnahme von hinterlegten Schlüssel in sogenannten Feuerwehr-Schlüsseldepots, der Bedienung der Feuerwehr-Anzeigentableus und der anschließenden Handhabung der Feuerwehr-Laufkarten. Fehlen durfte hierbei natürlich nicht die anschließende Zurücksetzung der Brandmeldeanlage und die Möglichkeit über Freischalteelemente in das "ausgelöste" Gebäude zu gelangen.

Anhand einer Schautafel der Firma Dehn konnten die Aktiven im Anschluss das Erlernte vertiefen.
Vielen Dank nochmals an Stefan Reindl und die Firma DEHN INSTATEC GmbH.

Erläuterung aus Wikipedia:
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.
Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, z. B.: 

  • Weiterleitung einer Brandmeldung an Integrierte Leitstelle,
  • Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt;
  • Auslösung einer Alarmierung zur Räumung eines Objektes;
  • Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen; 
  • Ansteuerung von Aufzügen;
  • Schließen von Feuerschutzabschlüssen;
  • Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage.

Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zum Detektieren eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässchens).

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen oder Pflege-/Altenwohnheimen installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. 

In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen in der Regel die Anforderungen der DIN14675 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderung der VdS2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE0333-2 Vorgaben getroffen. Die Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN EN 54 (Teile 1 bis 31) definiert.

Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Personen schnell eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen. In Bereichen, in denen Personen schlafen (z. B. Wohnheime) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element für den Personenschutz sein.