Einsatzkräfte waren Asbest ausgesetzt
Asbest. Das Wort allein lässt vielen schon die Haare zu Berge stehen. Die Faser gilt als krebserregend, ist als Baustoff seit Jahren verboten. Aber in Dämmplatten wurde sie einst millionenfach verbaut – beispielsweise im Dach eines Sägewerks in Lauterhofen, die im Juli vergangenen Jahres abgebrannt ist. Kein Wunder also, dass die Nachbarn in helle Aufregung gerieten, als das Feuer in der Nacht von 6. auf 7. Juli die Platten aufplatzen ließ und der Wind kleinere und größere Teilchen über die Grundstücke verwehte.
Vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg wurde am Dienstag die Tragweite des Brandes noch einmal zum Thema gemacht. Denn die Besitzerin des seit mehr als zehn Jahren stillgelegten Sägewerks hatte gegen die Kosten geklagt, die ihr für die Entsorgung des asbestverseuchten Materials und die Sicherung der Brandstelle in Rechnung gestellt worden waren. Wobei es der Münchnerin nicht um die Gesamtkosten von etwas mehr als 10000 Euro ging, sondern um einzelne Positionen. Deshalb war ein Vertreter des Landratsamts geladen sowie der Unternehmer, dessen Abbruchfirma unter anderem die Asbest-Reinigung übernommen hatte.
Schnell musste es damals gehen, das machten die Zeugen bei ihrer Aussage klar. „Es war Gefahr in Verzug“, sagte der 43-jährige Asbestsachverständige aus dem Landkreis Neumarkt. Und das in einem ganz sensiblen Bereich an einem Wohngebiet, erklärte er dem fünfköpfigen Gremium unter dem Vorsitz von Richterin Eva Mühlbauer. „Was man am Boden liegen sieht, ist nicht gefährlich, sondern das, was man nicht sieht.“ Werden asbesthaltige Teile aufgewirbelt und eingeatmet, können die Fasern in der Lunge das Risiko erhöhen.
Also mussten damals die Wege, Straßen, Terrassen und alle befestigten Flächen der umliegenden Häuser mit einem Asbestsauger gereinigt werden. Größere Teile wurden per Hand eingesammelt. Außerdem spritzte die Feuerwehr über das gesamte betroffene Areal Löschschaum, um die gefährlichen Fasern zu binden. Zum Schluss sei – wo es nötig und möglich war – Folie darüber gespannt worden, führte der 43-jährige Unternehmer weiter aus. Und die wiederum wurde mit Sand beschwert.
2500 Quadratmeter Folie seien dafür verwendet worden – eine zu hohe Zahl, wie die Klägerin meinte. Immerhin messe das ganze Grundstück nur die Hälfte dieser Fläche. Für das Gericht seien die Angaben des Abbruchunternehmers durchaus schlüssig, entgegnete Richterin Eva Mühlbauer. Denn die Folie sei nicht plan auf dem Boden gelegen, sondern über herabstürzende Trümmerteile und Balken gespannt worden – und das teilweise doppelt, wo sie gerissen ist.
Auch die Anzahl der Mitarbeiter und die Zahl der Einsatztage waren der Klägerin zu hoch angesetzt erschienen. „Das war eine Sisyphus-Arbeit“, hielt ihr der Unternehmer vor. „Wir reden hier von Asbestflocken, die sind so groß wie ein Fingernagel.“ Und die galt es zu finden und einzusaugen und das nicht nur auf dem Grund des Sägewerks, sondern auch auf den westlich gelegenen Grundstücken, die in der Windschneise lagen.
Das Landratsamt sei als zuständige Sicherheitsbehörde gezwungen gewesen, schnell zu handeln, sagte der 40-jährige Beamte und belegte, dass er versucht habe, die Eigentümerin telefonisch und per Email über die Situation zu informieren. Als sie nicht reagierte, habe er gleich am Montag den Asbestsachverständigen sowie einen Umweltgutachter zum Ortstermin gebeten, um umgehend tätig zu werden. „Es ging mir darum, die Gefahr für die Anwohner einzuschätzen.“
Am Ende stimmten beide Parteien dem Vorschlag des Gerichts zu, das Verfahren einzustellen. Die Klägerin zahlt die Kosten des Verfahrens und muss auch die Entsorgungskosten in beschriebener Höhe übernehmen. Mit einer Einschränkung: Das Landratsamt hatte ihr für die Bearbeitung Gebühren und Auslagen berechnet, was das Gericht als unzulässig bezeichnete.
Bericht: Eva Gaup
Bild: Hans Braun
Quelle: http://www.mittelbayerische.de/region/neumarkt/gemeinden/lauterhofen/das-asbest-gefaehrdete-die-nachbarn-21167-art1151807.html
Das Bild zeigt Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Lauterhofen, wie sie mit Schaum die Asbestpartikeln binden. Es soll somit verhindert werden, dass Asbest die Gesundheit der Anwohner gefährdet. Die eingesetzten Kräfte waren mit Einmalschutzanzügen und speziellen Atemschutzfiltern ausgerüstet.