Ablastung des LF 8
Auf dem LF 8 werden neben der Vorbaupumpe, Leitern und Schläuchen u. a. auch ein THL-Rettungssatz, bestehend aus Rettungsschere, Rettungsspreizer und drei Rettungszylindern inkl. Motorpumpenaggregat und einem leistungsstarken Stromerzeuger mitgeführt.
Eine Ablastung war, unter Beibehaltung der Normbeladung, möglich, da das Feuerwehrfahrzeug aus dem Jahr 1986 kein Löschwasser mitführt und die Rettungsplattform auf das LF 16 verladen wurde.
Somit ergibt sich nun folgende Fahrerlaubnismatrix für die FF Lauterhofen:
- LF 16 Florian Lauterhofen 40/1 Klasse C bzw. 2 (alt)
- WLF Florian Lauterhofen 36/1 Klasse C bzw. 2 (alt)
- LF 8 Florian Lauterhofen 48/1 Klasse C1 bzw. 3 (alt)
- MZF Florian Lauterhofen 11/1 Klasse B bzw. 3 (alt)
- FR Florian Lauterhofen 79/1 Klasse B bzw. 3 (alt)
Für alle Einsatzfahrzeuge ist eine entsprechende Typeneinweisung vor der ersten Fahrt zwingend erforderlich - diese Einweisungsfahrt kann erst erfolgen, wenn die Einsatzkraft mit allen Einrichtungen am und im Fahrzeug vertraut ist und diese jederzeit fehlerfrei bedienen kann. Zudem ist jeder Fahrer über die Sonder- und Wegerechte zu belehren.
Das Vorzeigen der erforderlichen Fahrerlaubnisse an die Führungskräfte in regelmäßigen Abständen ist weiterhin erforderlich.
Über die Abnahmemöglichkeit des sogenannten Feuerwehrführerscheins erfolgt in einer der nächsten Übungen eine Erläuterung.