Dienstversammlung der FF Lauterhofen

Feuerwehrhaus Lauterhofen
13.04.2024 19:30
Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreter

Einladung

An alle aktiven Feuerwehrdienstleistende, hauptberuflichen Kräfte und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nach Art. 8/II des Bayer. Feuerwehrgesetztes (BayFwG) ist der Kommandant und der/die Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahrs mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.

Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistende, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Bekanntgabe durch

Ludwig Lang
1. Bürgermeister
Marktgemeinde Lauterhofen

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