Ausbildung zum Helferführerschein
Feuerwehrmitglied und Fahrlehrer Franz Mertl bereitet gerade Tobias Biller Florian Stöckl, Andreas Öchsl und Max Wittig auf die Prüfung zum Helferführerschein vor.
Im Rahmen der Ausbildung
- lernen die Teilnehmer den Gefahrenbereich „Toter Winkel“ kennen,
- sollen den besonderen Raumbedarf und die Fahrzeugabmessungen einschätzen lernen
- erfahren die Grundzüge über die Ladungssicherung,
- erlernen das Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustandes und
- wiederholen die Elemente der Einsatzstellenabsicherung.
Zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung wurden heute speziell
- das Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einfahrt,
- das Rückfahrtsfahren und Rangieren sowie
- das rückwärts einparken.
Insgesamt sind hierzu von jedem Teilnehmer mindestens 6 Unterrichtsstunden zu absolvieren.
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern kann auf Antrag eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 t erteilt werden. Voraussetzung ist hierzu, dass die Mitglieder mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind. Die Fahrberechtigung darf nur erteilt werden, wenn die Kameraden eine interne Ausbildung absolviert haben und sein Können in einer praktischen Prüfung nachgewiesen haben. Die Prüfung ist Mitte November für die 4 ausgewählten Feuerwehrmitglieder vorgesehen.
Das Führen des LF 8 mit dem sogenannten Helferführerschein ist möglich, da unser Löschfahrzeug in diesem Jahr auf 7,5 Tonnen abgelastet wurde: http://lauterhofen.feuerwehren.bayern/nachricht/7234/